Unternehmen von 50 - 249 Mitarbeiter müssen bis 17. Dezember 2023 konform werden!
Unternehmen ab 250 Mitarbeiter müssen seit dem 02. Juli 2023 konform sein!
Bußgeld: 20.000 € für nichtbetreieben einer Meldestelle,
Bußgeld: 50.000 € für verhindern von Meldungen oder ergreifen von Repressalien.

"„Man wird nicht als Täter oder als Whistleblower geboren. Vielmehr kann man sich tagtäglich neu entscheiden, auf welcher Seite man stehen will: Auf der Seite jener, die sich auf Kosten anderer bereichern, oder auf der Seite derer, die das verhindern."
- unbekannter Autor -
Warum ist es wichtig einen Hinweisgeber zu schützen?
Es ist wichtig, Hinweisgeber zu schützen, da sie eine wesentliche Rolle bei der Aufdeckung von Missständen und Fehlverhalten in Unternehmen spielen. Indem wir Hinweisgeber schützen, ermutigen wir sie, Bedenken zu äußern und potenziell schädliche Vorfälle zu melden. Dies trägt dazu bei, Korruption, Betrug, Diskriminierung und andere Verstöße aufzudecken und zu beheben, bevor sie weiteren Schaden anrichten können. Hinweisgeberschutz fördert eine transparente und ethische Unternehmenskultur und trägt zur langfristigen Reputation, Compliance und Nachhaltigkeit eines Unternehmens bei.
Wie funktioniert unser Hinweisgebersystem?
Als Partner arbeiten wir mit dem Markführer für Hinweisgebersysteme zusammen. Die Software hat sich europaweit bewährt und erfüllt alle Anforderungen an das neue Gesetz. Weltweit arbeiten schon viele renomierte Kunden mit dieser Software. Die Software ist webbasiert und wird einfach in Ihre Homepage integriert. Mit einem Klick auf den Link werden Sie dann zur Meldestelle weitergeleitet.
Sie können anonym melden, per Text, oder Sprachnachricht mit Stimmenverzehrer, sogar die weiterführende Korrespondenz mit der Meldestelle ist komplett anonym möglich. Lassen Sie sich in einer Produktdemo überzeugen!

Wo wird das System betrieben?
Als Partner arbeiten wir mit dem Markführer für Hinweisgebersysteme zusammen. Die Software wird in einem zertifzierten europäischen Rechenzentrum gehostet. Die Sicherheit wurde durch mehrere unabhängige Zertifikate bestätigt.





Warum ist es sinnvoll einen Wirtschaftsmediator mit einzubeziehen?
Die Integration eines Wirtschaftsmediators in unsere Meldestelle bietet zahlreiche Vorteile für eine transparente und konstruktive Unternehmenskultur. Als neutraler Vermittler ermöglicht der Mediator eine faire Konfliktlösung auf Augenhöhe, fördert eine offene Kommunikation und gewährleistet Vertraulichkeit. Mit seiner Erfahrung ermöglicht er eine effiziente und nachhaltige Konfliktbearbeitung, was langwierige Auseinandersetzungen vermeidet. Die Einbindung eines Wirtschaftsmediators stärkt die Unternehmenskultur und verringert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten. Dieser Schritt fördert ein harmonisches Arbeitsumfeld und maximiert das Potenzial der Mitarbeiter.
Die Betreuung unserer Kunden liegt uns am Herzen. Durch qualifiziertes Fachpersonal führen betreuen wir die Meldestelle fachgerecht.
-
ausgebildeter Wirtschaftsmeditor
-
Berater mit Ausbildungen im Bereich Informationssicherheit
Wir helfen Ihnen, Ihre gesetzlichen Anforderungen erfolgreich umzusetzen
Unsere Leistung:
-
Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
-
Prüfen von Hinweisen
-
Ableiten von Handlungsempfehlungen
-
Erstellen einer Compliance Richtlinie
-
Schulen Ihrer Mitarbeiter
-
Berichterstattung an die Geschäftsführung
Welche Vorteile bietet eine externe Meldestelle?
Eine externe Meldestelle bietet zahlreiche Vorteile für den Hinweisgeberschutz und die effektive Behandlung von Meldungen. Durch ihre Unabhängigkeit und Neutralität schafft sie Vertrauen bei den Hinweisgebern, während Vertraulichkeit und Anonymität gewährleistet werden. Externe Meldestellen verfügen über Fachwissen und Erfahrung in der Bearbeitung von Hinweisen und können Ressourcen effizienter einsetzen. Darüber hinaus stärkt die Einrichtung einer externen Meldestelle die Glaubwürdigkeit des Unternehmens und erfüllt gesetzliche Anforderungen. Jedoch ist es wichtig sicherzustellen, dass Konflikte oder potenzielle Interessenkonflikte vermieden werden, zum Beispiel wenn ein Hinweisgeber einen Hinweis über einen Mitarbeiter gibt, der die Meldestelle betreut. In solchen Fällen ist die externe Meldestelle gefordert, sicherzustellen, dass der Hinweis neutral und unabhängig behandelt wird.
Unsere gemeinsamen Schritte:


kostenfreie Erstberatung und klären der Anforderungen

01


Erarbeiten oder erweitern einer Compliance Richtlinie für das Unternehmen

02


Einrichten der softwarebasierten Meldestelle

03


Schulen der Mitarbeiter
und einweisen in die neue Richtlinie und das System

04


Regelbetrieb des Hinweisgebersystems mit monatlichen Berichten an die Geschäftsführung

05
Warum sollten Sie uns beauftragen Ihre Meldestelle zu betreiben?
Die Lösung durch die Firma 2PRO bietet eine umfassende Erfüllung der rechtlichen Anforderungen für Hinweisgeberschutz. Mit geschulten Wirtschaftsmediatoren betreuen wir das Hinweisgebersystem und unterstützen bei der Behandlung von Hinweisen. Unsere benutzerfreundliche Software ermöglicht eine einfache Implementierung. Darüber hinaus bieten wir Hilfe bei der Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz. Mit 2PRO erhalten Unternehmen ein umfassendes Paket, um den Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Sie möchten mehr über unsere Dienstleistung erfahren, oder eine Produktdemonstration?



